Information gem. § 19 Abs. 3 AStG

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Gemäß § 19 Abs 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen.


Wir haben zugleich anzugeben, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden.


Die für uns vorgesehenen AS-Stellen:

Internet Ombudsmann

http://www.ombudsmann.at

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

http://verbraucherschlichtung.or.at

Wir werden im folgenden Anlassfall (Angaben, auf die sich die Streitigkeit bezieht)


an diesem Verfahren

bei folgender/n Stelle/n:

Internet Ombudsmann

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

teilnehmen.



Clemens Morawetz

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